Hauptaufgaben des zentralen Umweltschutzbeauftragten

(Juli 1998-Dezember 2013)

 

Zu den Hauptaufgaben des zentralen Umweltschutzbeauftragten zählt die kontinuierliche Beobachtung und Analyse der Betroffenheit der Batterieindustrie im Hinblick auf die nationale und internationale Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzgesetzgebung sowie die direkte Einflussnahme bei den politischen Gremien der EU und in Deutschland im Sinne der Batterieindustrie sowie ihrer Kunden und Zulieferer.  

 

Die Interessenwahrnehmung der Batterieindustrie wird insbesondere durch die aktive Tätigkeit des zentralen Umweltschutzbeauftragten in zahlreichen Verbänden der Batterieindustriezulieferer, Batterieanwender, -verwerter und -hersteller wesentlich unterstützt (WVM, ZVEI, VDA, VDMA, BDI, VCI / EUROBAT, EPBA, RECHARGE, ACEA, EUROMETAUX, ILA, BCI, PRBA, NEMA, BAJ etc.). Durch die zusätzlichen Funktionen des zentralen Umweltschutzbeauftragten als Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz und Gesundheit des FV Batterien und als Berater von EUROBAT ist eine intensive Zusammenarbeit der Batteriehersteller auf nationaler und internationaler Ebene gewährleistet. Darüber hinaus ist der zentrale Umweltschutzbeauftragte auch Vorsitzender des Arbeitskreises Gefahrstoffe und des REACH-Arbeitskreises bei der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) in Deutschland. Bei Eurobat sitzen der Geschäftsführer der International Lead Association (ILA) sowie Fachreferenten von Eurometaux als ständige Gäste im Ausschuss für Umweltschutz und Gesundheit. Dies ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen den Batterieherstellern und ihren Lieferanten. 

 

Nach Verabschiedung neuer oder geänderter Vorschriften ist die innerbetriebliche Umsetzung dieser Regelungen durch Branchen-konzepte und –richtlinien für die Batterieindustrie notwendig. Für die erfolgreiche Erledigung dieser Aufgaben erhält der Umwelt-schutzbeauftragte die erforderliche Unterstützung aus allen Ausschüssen und Arbeitskreisen von Eurobat und des FV Batterien. Vor allem ist die Zusammenarbeit mit den Umweltschutzbeauftragten und Sicherheitsfachkräften der einzelnen Mitgliedsfirmen unverzichtbar.

 

Die erforderlichen Positionspapiere für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung sowie die Branchenkonzepte und –richtlinien für die betriebliche Praxis werden in der Regel von den Ausschüssen für Umweltschutz und Gesundheit vorbereitet und von den Vorständen von Eurobat und des FV Batterien beschlossen. Bei Bedarf werden gemeinsame Positionen für die Gesetzgebung insbesondere mit den Batterieanwendern und Zulieferern der Batterieindustrie vom zentralen Umweltschutzbeauftragten initiiert und erarbeitet.

 

Hier wird der Kopf klar und beschwingt zur Bewältigung der Aufgaben
Hier wird der Kopf klar und beschwingt zur Bewältigung der Aufgaben
Die dann z.B. im Büro des Tagungsgebäudes erledigt werden.
Die dann z.B. im Büro des Tagungsgebäudes erledigt werden.