12-Punkte-Programm wird im Kern erneut bestätigt

Im nachstehenden Link ist die vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) vorgelegte Studie des Öko-Instituts zur nachhaltigen Finanzierung der Energiewende vom 31.03.2014 enthalten: http://www.solarify.eu/2014/04/16/176-rne-legt-konzept-fur-eeg-vorleistungsfonds-vor/.

 

Hierbei wird ausgeführt, dass ein erneuerbares Energiesystem nicht mehr kostet als ein konventionelles Energiesystem. Auf Seite 3 der Studie des Öko-Instituts wird folgendes ausgeführt:

 

„Für einen weiteren ambitionierten Ausbau der regenerativen Stromerzeugung (335 TWh in 2030 und ca. 560 TWh in 2050) werden noch Anlagen errichtet werden müssen, die Zahlungen von 865 Mrd. € erfordern und für die bis zum Jahr 2050 – je nach Strompreisentwicklung – eine Refinanzierungslücke von 220 bis 640 Mrd. € geschlossen werden muss.“

 

Die 865 Mrd. € beziehen sich ausschließlich auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2050. Die Kosten für die vorübergehende Nutzung von Backup-Kraftwerken sowie die Kosten für Speichertechnologien, nachhaltige Mobilität und Energieeffizienz im Baubereich sind darin nicht enthalten.

 

Das von EFA Batt Consulting initiierte und von EnORM e.V. übernommene 12-Punkte-Programm mit dem 1-Billion-€-Projekt (2015-2035) für die ganzheitliche und vernetzte Umsetzung auf allen vier Säulen ist damit thematisch umfassender aber in der Größenordnung vergleichbar. Beim Ökoinstitut liegt der entsprechende jahresdurch-schnittliche Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von etwa 7 bis 14 Mrd. €. Im 12-Punkte-Programm von EnORM e.V. werden für die Erneuerbaren Energien durchschnittlich 10 Mrd. € pro Jahr empfohlen.

 

Nach der Fraunhofer IWES-Studie vom 21.01.2014 wird das 12-Punkte-Programm von EnORM vom 10.01.2014 mit der Studie des Öko-Instituts vom 31.03.2014 im Kern erneut bestätigt. Alle drei Vorschläge empfehlen

 

  • die Finanzierung losgelöst vom EEG
  • gerecht finanziert über öffentliche Haushaltsmittel und
  • eine Kreditaufnahme zu derzeit sehr günstigen Konditionen und
  • eine Gegenfinanzierung durch die sukzessive Senkung der Importkosten der Fossilen Energieträger und
  • die sukzessive Reduzierung der Subventionierung fossiler Energieträger.

 

Auch der Bericht des Weltklimarates (IPCC) vom 13.04.2014 stößt mit seinen „Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger“ in diese Richtung: http://www.de-ipcc.de/de/200.php.

 

Wir hoffen, dass auch die politischen Entscheidungsträger diese Empfehlungen durch eine neue deutsche Rahmengesetzgebung zur Energiewende als Artikelgesetz mit verbindlichem Projektmanagement ab 2015 allgemeinwohlverträglich und vorbildlich umsetzen werden.