Bedeutung einer ausgewogenen Gesetzgebung

     Für die Batterieindustrie

Diese Gesetzgebung ist für die Batterieindustrie seit Mitte der 70-iger Jahre von größter Bedeutung. Die aktive Einflussnahme und die einheitliche Umsetzung liegt im gemeinsamen Interesse. Bis 2004 konzentrierten sich die Aufwendungen insbesondere auf eine sichere und umweltverträgliche Produktion, die sichere Anwendung und das Recycling von Batterien (Arbeitsschutz, Luft, Wasser, Boden, Abfall).

Seitdem ist diese Gesetzgebung – ausgelöst durch die gefahrstoffrechtliche Einstufung der Batterieinhaltsstoffe – im Hinblick auf die Produktion und Vermarktung von Batterien für die europäische Batterieindustrie von existentieller Bedeutung (z.B. Batterierichtlinie, Altautorichtlinie und REACH).

 

Für 2020 wird ein Umweltmarkt von 3 Billionen € vorausgesagt. Hierdurch wird die Umwelttechnik zur Leitindustrie. Die Bedeutung von Batterien als Energies-peicher wird in diesem Umfeld weltweit erheblich zunehmen. Für die europäischen Batteriehersteller ergeben sich hieraus große Chancen und Herausforderungen aber auch potentielle Risiken und Verluste durch den Verdrängungswettbewerb.

 

Das heißt, einerseits müssen Eurobat und der FV Batterien den positiven Beitrag der europäischen Batterieindustrie u.a. zur Reduzierung der CO2-Emissionen durch Fahrzeug- und Industriebatterien noch stärker herausstellen. Andererseits muss noch deutlicher gemacht werden, dass die sowohl umweltverträgliche als auch wirtschaftliche Batterieproduktion in Europa (für den europäischen Markt und den Weltmarkt) unter einhaltbaren gesetzlichen Regelungen z.B. im Rahmen

 

  • der Batterierichtlinie und
  • der Altautorichtlinie sowie
  • der REACH-Verordnung

 

erfolgen muss. Dies trägt auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bei.

 

      Für die einzelnen Batteriehersteller

 

Die umweltschonende Produktion von umweltverträglichen Batterien und die Schaffung und Erhaltung von sicheren Arbeitsplätzen liegt im ureigenen Interesse des jeweiligen Batterieherstellers als auch der Beschäftigten. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind die grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wertschöpfung. Umweltschutz, Gesundheit und Arbeitssicherheit in ausgewogener Form sind daher ein unverzichtbarer und nachhaltiger Bestandteil guter Unternehmensführung. Sie

 

  • unterstreichen die soziale und volkswirtschaftliche Verantwortung des Unternehmens,
  • schützen und steigern Markenimage und Markenwert,
  • tragen zur Maximierung der Produktivität der Arbeitnehmer bei,
  • stärken das Engagement der Mitarbeiter für das Unternehmen,
  • tragen zu einer kompetenteren, gesünderen Belegschaft bei,
  • ermöglichen den Unternehmen die sichere Einhaltung von Grenzwerten am Arbeitsplatz sowie in den Bereichen Luft, Wasser, Boden und Abfall,
  • geben den Beschäftigten Anreize, länger erwerbstätig zu bleiben und
  • verleihen den Unternehmen die Möglichkeit für die erforderliche Rechtssicherheit zu sorgen.