Der zentrale Umweltschutzbeauftragte der Batterieindustrie

(von 1974 - 2013)

 

 

Seit geraumer Zeit ist die Gesetzgebung in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Arbeitssicherheit im Hinblick auf die Produktion und Vermarktung von Batterien für die europäische Batterieindustrie von existentieller Bedeutung (z.B. Batterierichtlinie, Altautorichtlinie und REACH-Verordnung). Um diese Gesetzgebung im Sinne der Batterieindustrie mitzugestalten und umzusetzen haben die deutschen Batteriehersteller bereits vor über 30 Jahren erstmals einen zentralen Umweltschutzbeauftragten bestellt, der seitdem gleichzeitig auch bei Eurobat für die Umweltbelange zuständig ist. Meine Vorgänger in diesem Amt waren Dr. Fritz Hiller und Dr. Jürgen Fricke.

Die Natur erhalten ...
Die Natur erhalten ...
... und ihre Früchte ernten und genießen
... und ihre Früchte ernten und genießen
... und umweltverträgliche Batterien produzieren wir auch.
... und umweltverträgliche Batterien produzieren wir auch.
Die "historische" Parkuhr - links am Bildrand -  ist bereits auf EURO umgestellt
Die "historische" Parkuhr - links am Bildrand - ist bereits auf EURO umgestellt